Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bildungsveranstaltungen im
Online Bildungsportal - BILDUNG IM SPORTLAND BRANDENBURG (sportland-bildung.de)

Die folgenden AGB gelten für die Buchung und Abwicklung der Bildungsveranstaltungen des Landessportbundes Brandenburg und seiner Mitgliedsorganisationen, die im Bildungsportal - BILDUNG IM SPORTLAND BRANDENBURG ausgeschrieben werden, soweit nicht ausdrücklich in der Ausschreibung für die jeweilige Bildungsveranstaltung etwas Anderes bestimmt ist.

1. Vertragspartner

Der Vertrag über die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem in der Ausschreibung benannten Veranstalter und dem Teilnehmenden zustande. Für die Organisation, Durchführung und die Inhalte der gebuchten Bildungsveranstaltung ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

2. Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen steht allen Mitgliedern des Landessportbundes Brandenburg bzw. des ausrichtenden Kreis-/Stadtsportbundes oder Landesfachverbandes offen. Nichtmitglieder werden bei noch vorhandener Kapazität zugelassen.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, sofern nicht anders ausgewiesen. 
  • Übungsleiter-, Vereinsmanager- oder Jugendleiterlizenzen werden nur an Vereinsmitglieder ausgestellt. Außerdem werden für alle Teilnehmenden, die nicht Mitglied in einem Sportverein des organisierten Sports sind, erhöhte Teilnehmergebühren verlangt.

3. Anmeldeverfahren

  • Die Anmeldungen erfolgen über das jeweilige Nutzerkonto (mit persönlicher E-Mailadresse) im Bildungsportal - BILDUNG IM SPORTLAND BRANDENBURG (https://www.sportland-bildung.de/) für jeden Teilnehmenden separat. Mit der verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung des jeweiligen Veranstalters an.
  • Die Höhe der Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Lehrgangsausschreibungen zu entnehmen.
  • Sind alle Plätze des Lehrgangs belegt, erfolgt ein Eintrag auf die Warteliste. In diesem Fall erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Mitteilung per E-Mail. Eine verbindliche Teilnahme kann jedoch erst nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes (ebenfalls per E-Mail) zugesagt werden.
  • Weitere Informationen werden rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn vom jeweiligen Veranstalter mit der Einladung zugesandt.
  • Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende ein, dass Name, Vorname sowie Sportverein in einer Teilnehmerliste erscheinen.

4. Teilnehmerzahl/Ausfall

Der Veranstalter ist berechtigt, die Bildungsveranstaltung abzusagen, wenn dringende, sachlich gerechtfertigte Umstände vorliegen. Die Veranstaltung kann ferner abgesagt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Fall der Absage durch den Veranstalter werden dem Teilnehmenden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmenden können nicht berücksichtigt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Bildungsveranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.

5. Rücktritt/Abmeldung/Regress

Der Teilnehmende kann sich kostenfrei von der Bildungsveranstaltung abmelden, solange dies im Bildungsportal - BILDUNG IM SPORTLAND BRANDENBURG vom Veranstalter freigeschalten (Abmeldebutton in der jeweiligen Veranstaltung) ist.

Für eine Abmeldung nach diesem Zeitpunkt hat der Teilnehmende Stornierungskosten zu zahlen. Die Höhe legt jeder Veranstalter je nach Veranstaltung fest (Stornobedingungen in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Von einer Rücktrittszahlung wird ferner abgesehen, wenn der Teilnehmende erkrankt ist. Zum Nachweis darüber ist dem Veranstalter eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird die gesamte Teilnahmegebühr einbehalten. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle von Teilnehmenden, die trotz Mahnung ihre Teilnahme- bzw. Rücktrittsgebühr nicht bezahlen anwaltlich bzw. gerichtlich die Forderungen durchzusetzen.

6. Versicherungsschutz

Alle Mitglieder von Sportvereinen sind im Rahmen des Versicherungsvertrags des Landessportbundes Brandenburg über ihren Sportverein in den Bereichen Unfall und Haftpflicht versichert. Die Teilnahme ist im Vorfeld mit dem Sportverein abzusprechen. Für persönliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. 

7. Urheberrecht

Die Unterlagen, die die Teilnehmenden im Rahmen der Bildungsveranstaltung vom jeweiligen Veranstalter erhalten, sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des Veranstalters bzw. des Rechteinhabers vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Veranstalter behält sich insofern alle ihm zustehenden Rechte vor.

8. Datenschutzhinweise

Die mit der Anmeldung im Bildungsportal - BILDUNG IM SPORTLAND BRANDENBURG erhobenen persönlichen Daten der Teilnehmenden dienen der Organisation und Abwicklung der Bildungsveranstaltungen. Die Daten werden insbesondere zur Ausstellung von Rechnungen, der Lizenzausweise für die Teilnehmenden benötigt. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten beim Veranstalter erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Veranstalter verpflichtet sich, persönliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen ist das DOSB – Lizenzmanagement, welches die Personendaten zum Zwecke der Lizenzausstellung oder -verlängerung speichert.

Hinweis! Im Falle einer Nichteinwilligung der Weitergabe der Daten an den DOSB kann keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden.

9. Verwendung von Bild- und Videomaterial

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte mit der elektronischen Speicherung von Video- und Fotoaufnahmen und deren Veröffentlichung in Aushängen, im Internet, dem LSB Bildungsjournal und sonstigen Publikationen einverstanden. Dies dient insbesondere der Dokumentation und dem Marketing für die Bildungsangebote der Veranstalter.
Ist der Teilnehmende damit nicht einverstanden, genügt der Hinweis des Teilnehmenden an den Veranstalter bzw. an die für die Bildungsveranstaltung verantwortliche Person, dass er die Weitergabe des vorgenannten Materials an weitere Teilnehmende der Bildungsveranstaltung oder die Nennung seines Namens und/oder die Abbildung seiner Person auf Fotos etc. im Zusammenhang mit der Bildungsveranstaltung nicht wünscht. Der Veranstalter wird diesen Hinweis des Teilnehmenden beachten.

10. Lizenzen, Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen

Lizenzen, Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen können erst nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang sowie nach Eingang der Lehrgangsgebühr ausgestellt werden.

11. Eigenverantwortung

Auf körperliche und gesundheitliche Einschränkungen, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Lehrgangsteilnahme haben, ist vor Lehrgangsbeginn durch den Teilnehmer hinzuweisen.

12. Pflichten des Teilnehmers, Lehrgangsausschluss

Der Teilnehmende beachtet die jeweils gültige Haus- und Brandschutzordnung und behandelt die zur Verfügung gestellten Geräte, Materialien und Räume pfleglich. Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Bildungsstätten oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist nachzukommen. Wer gegen seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr besteht nicht.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Der Gerichtsstand ist Potsdam.